„Unterschrift oder Paraphe“ zur Unterzeichnung der arbeitsrechtlichen Kündigung

Urteil des Arbeitsgerichtes Neuruppin vom 31.03.2024 Az 5Ca1232/23

Sachverhalt:

Der Kläger war bei der Beklagten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt. Die Beklagte, also die Arbeitgeberin, die regelmäßig nicht mehr als zehn Arbeitnehmer*innen beschäftigte, kündigte das Arbeitsverhältnis der Parteien mit Schreiben vom 12.01.2021 ordentlich.

Strittig war die Formwirksamkeit der Kündigung im Sinne des §623 BGB. Die Kündigung sei nach Ansicht des Klägers unleserlich, stark verschliffen bis hin zur Unterschrift dem Geschäftsführer der Beklagten nicht zuzuordnen.

In seinem Urteil setzt sich das ArbGer Neuruppin mit der Frage auseinander, ob ein Handzeichen als Unterschrift dem, Schriftformerfordernis einer arbeitsrechtlichen Kündigung entspricht. Durch die in §126 I geforderte eigenhändige Unterschrift wird der Aussteller der Urkunde erkennbar. Die Unterschrift stelle eine unzweideutige Verbindung zwischen Erklärung und Erklärendem her. Der Aussteller soll über die Unterschrift lediglich identifiziert werden können, sodass der Empfänger über die Möglichkeit verfügt zu überprüfen wer sie abgegeben hat und ob sie echt ist. Genügend ist ein die Identität des Erklärenden ausreichend gekennzeichneter Schriftzug, der individuelle und charakteristische Merkmale aufweist, um dessen Nachahmung zu erschweren. Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen lassen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, auch wenn er flüchtig niedergelegt ist und von einem starken Abschweifungsprozess gezeichnet. Eine Unterschrift ist eindeutig von einer bewussten und gewollten Namensabkürzung zu unterscheiden. In §126 I BGB wird zwischen Namensunterschrift und einem Handzeichen unterscheiden. Jenes Handzeichen wahrt die Schriftform nur im Falle notarieller Beglaubigung. Im vorliegenden Fall kam das Gericht nach einem Vergleich mit vorgelegten Ausweiskopien des Geschäftsführers zu dem Schluss, dass der Unterzeichner zweifelsfrei zu identifizieren ist.

 

Ich freue mich, Sie zur Eröffnung der nunmehr sechsten Ausstellung in die Räume meiner Kanzlei einzuladen.

Dieses Mal stellen wir Ihnen Fotografien des in London geborenen bekannten Fotografen David S. Allen vor. Seit einigen Jahren lebt DS Allen in Berlin, das er auch zum wesentlichen Ort seiner fotografischen Erkundung gemacht hat.

DS Allen fotografiert analog und schwarz-weiß, mit Weitwinkel. Diese Kombination gepaart mit seinem fotografischen Spiel mit Licht und Schatten, führt zu der besonderen Art seiner Fotografie, deren Ergebnis es auch für Berlin-Kenner schwer macht, seine fotografischen Standorte zu erkennen. Und dennoch ermöglichen seine Fotografien einen ungewöhnlichen Blick auf Berlin, einen Blick, den vielleicht nur jemand haben kann, der nicht in Berlin aufgewachsen ist, aber Berlin lieben gelernt hat.

Es ist schon zur guten Tradition geworden, im Rahmen der Ausstellungseröffnung mit dem anwesenden Künstler selbst ins Gespräch zu kommen, aber auch  interessante Gespräche mit Freunden und anderen, an der Kunst der Malerei und Fotografie Interessierten führen zu können.

Die Vernissage findet am Donnerstag, 12. September 2019 um 17.30 Uhr in den Räumen der Kanzlei statt.

Auch in diesem Jahr war die Kanzlei Schmidt Sponsor des beliebten und bekannten Bernauer Siebenklang Festivals.

Die inzwischen 13. Bernauer Musikfestspiele standen unter der Überschrift „Aufbrüche“. Für die Organisatoren verbirgt sich dahinter auch, sich auf den Weg zu machen – hin zu etwas Neuem, Unbekanntem und damit einhergehend: dem Verlassen alter Strukturen. Das spiegelte sich dann auch bei der Auswahl der Künstler wider.

Acht herausragende Konzerte an acht besonderen Bernauer Orten brachten die Stadt in diesem Frühsommer erneut zum klingen. Acht? – Als das Programm gerade fertig gestellt war, ergab sich die großartige Gelegenheit, den Gewölbekeller des Bernauer Rathauses zu „bespielen“ und mit Leben zu füllen – also auch hier, raus aus den alten Strukturen und den Besuchern des Siebenklang Festivals eine Zugabe schenken.

Das Team der Kanzlei Schmidt konnte sich beim Open Air in der Waldkirche am Lobetaler Mechesee selbst vom Zauber der Bernauer Musikfestspiele überzeugen. Am 1. Juni präsentierten die Französin Irma und die Belgierin Sarah Ferri with Strings „Die Nacht der Lieder“ und damit den gelungenen Abschluss von Siebenklang 2019.

Das ganze Programm zum Nachlesen gibt es unter www.siebenklang.de.

Zu unserem Thematischen Infoabend wenden wir uns einem Thema zu, das bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen und Vereinen bislang eine viel zu geringe Beachtung findet.

  • Was?
    D&O Versicherung – Risikominimierung bei der Managerhaftung
    und Schutz des Unternehmensvermögens
  • Wann?
    23. Mai 2019 17.30 – 19.00 Uhr
  • Wo?
    Begegnungsstätte der AWO, an der Stadtmauer 12, 16321 Bernau

Um Unternehmensentwicklung erfolgreich zu betreiben, müssen Manager, Geschäftsführer und Vorstände Entscheidungen treffen und somit Risiken eingehen. Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen sowie unentdeckte Gefahren können erhebliche Folgen für das Unternehmensvermögen und das Privatvermögen der Entscheider haben. Solche Vermögensschäden können entstehen durch:

  • Investitionen zu überhöhten Preisen
  • Fehlentscheidungen bei Produktentwicklung und Markteinführung
  • Bilanzierungsfehler und Fehler bei Jahresabschlüssen
  • Subventionsabrechnungen und unerkannte Insolvenz

Erfolgreiche Unternehmen und Unternehmer minimieren derartige Risiken, um sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren zu können, angstfrei die notwendigen Entscheidungen zu treffen und das eigene sowie das Unternehmensvermögen zu schützen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die D&O-Versicherung.

Versicherungsmakler Torsten Rexin und Rechtsanwalt Carsten Schmidt

werden Ihnen dieses Instrument im Rahmen einer Präsentation und anschließendem Gespräch vorstellen. Beide haben auf diesem Gebiet seit vielen Jahren praktische Erfahrungen gesammelt und es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmer und Entscheider für dieses Thema zu sensibilisieren.

Für eine kurze Rückmeldung über Ihre Teilnahme wären wir sehr dankbar.

Ab dem 16. Mai bis einschließlich 15. August 2019 lädt Sie die Kanzlei Schmidt zu einem „Augenblick“ des Verweilens ein.

In der neuen Ausstellung präsentieren drei Biesenthaler Künstler einige ihrer ausgewählten Werke. Es ist uns gelungen, die Künstlerinnen Anne Schulz und Heidrun Rueda sowie den Künstler Gavin Tremlett zu gewinnen, gemeinsam einen Ausschnitt ihrer jeweils unterschiedlichen Arbeiten zu präsentieren.

Die Bildhauermeisterin und Künstlerin Anne Schulz, hat mit Ihren Skulpturen und Findlingsarbeiten – ihren „Steinen für ein schönes Leben“ – den öffentlichen Raum in der Region mitgestaltet und geprägt. Die aus ihrem Atelier „Steinwerk“ stammenden Arbeiten sind unter anderem in Bernau und Biesenthal zu finden.

Die Malerin und Meisterschülerin Heidrun Rueda setzt sich auf einzigartige Weise, in nach fotografischen Vorlagen gearbeiteten Bildserien, mit dem Verhältnis von Technologie und Realität, Fragen der Zeitwahrnehmung (Entschleunigung) sowie mit dem Verhältnis von Bewegung und Stillstand auseinander.

Der englische Maler Gavin Tremlett arbeitet derzeit ebenfalls in Biesenthal. Mit seinen Bildern hinterfragt er Schönheitsideale und Identitätspolitiken. Obgleich eindeutig Teil einer langen kunsthistorischen Tradition der figürlichen Malerei, sind seine Portraits außergewöhnlich, weil sie sich gleichzeitig mit dem Diskurs über Abstraktion auseinandersetzen.

Eröffnung der Ausstellung
am Donnerstag, den 16. Mai 2019
um 17.30 Uhr

Begrüßung – Carsten Schmidt
Laudatio – Valentin Emil Lubberger
Musik – Richard Lem, Klavier / Florian Kolditz, Elektro-Bass

Weite geschwungene Hügellandschaften in Pastell, ausdrucksstarke Nebelbilder neben erstaunlich farbenfrohen und zarten Herbstimpressionen, aber auch schneebedeckte Winterlandschaften, das alles zeigen die Bilder der Malerin Britta Bastian auf unnachahmliche Weise. Mit ihren Bildern nimmt sie uns mit auf ihre Spaziergänge durch die nähere Umgebung, vor allem durch die Uckermark und die Schorfheide. Britta Bastian ist eine besondere Malerin, der es gelingt, in ihren Bildern spontane Empfindungen und Stimmungen des Augenblicks festzuhalten.

Wir freuen uns deshalb sehr, dass Frau Bastian, die in Bebersee selbst eine Hofgalerie betreibt, meiner Einladung gefolgt ist, Ihnen in unseren Kanzleiräumen ihre neuesten Bilder zu zeigen.

Aber nicht nur mit den Bildern von Frau Bastian, sondern auch mit einer besonderen Art der musikalischen Umrahmung wollen wir Ihnen diesmal zur Ausstellungseröffnung Freude bereiten. Seien Sie gespannt auf historische Instrumente, die Uta Dressler für Sie zum Klingen bringen wird. Die Laudatio hält Solveig Steller-Wendland nach einer Begrüßung durch Carsten Schmidt.

Ausstellungseröffnung am Donnerstag, 14. Februar um 17.30 Uhr in der Börnicker Chaussee 122 in 16321 Bernau.