Kosten und Gebühren

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren werden, sofern sie in der StBVV explizit aufgeführt sind, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der steuerlichen Beratung hat (Gegenstandswert). Bei Tätigkeiten, für die in der StBVV keine Wertgebühren bestimmt sind, erfolgt die Berechnung nach Zeitgebühr. Diese beträgt 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde.

Mit der Vergütung sind sowohl die konkreten steuerlichen Beratungstätigkeiten als auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten.

Zu den allgemeinen Geschäftskosten zählen insbesondere die Aufwendungen für die Unterhaltung des Geschäftsbetriebes wie Miete, Gehälter und Sozialabgaben der Angestellten, Kosten für die Weiterbildung des Personals, Kosten für Büroausstattung und -bedarf (Papier, Formulare, Briefumschläge etc.).

Neben den oben genannten allgemeinen Geschäftskosten werden die besonderen Geschäftskosten wie Kosten für die Anfertigung von Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten (Dokumentenpauschale), Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Reisekosten sowie die Umsatzsteuer abgerechnet.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter post@kanzlei-bernau.de zur Verfügung.