Rechtsanwalt Carsten Schmidt

Berufliche Laufbahn

Zulassung als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Bernau bei Berlin
und beim OLG Brandenburg 2001 – dato

Sozius in der Rechtsanwaltskanzlei „Dr. Schmidt Rechtsanwälte GbR“
später „fkfs Rechtsanwälte GbR“ 2001 – 2017

Mitglied des Aufsichtsrates der Bernauer Stadtwerke GmbH 2008 – 2013

Stadtverordneter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin 2008 – 2014

Vorstandsvorsitzender im BMH – Barnimer Mittelstandshaus e.V. 2015 – dato

Kreisvorsitzender der Volkssolidarität Barnim e.V. 2015 – 2019,

Verbandsratsmitglied Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.V. 2015 – 2022

Mitglied im Aufsichtsrat der Esten Bernauer Braugenossenschaft eG 2016 – 2023

Vorsitzender des Oderländischen Rechtsanwaltvereins 2023 – dato

Rechtsgebiete

Unternehmensrecht

Rechtsanwalt Carsten Schmidt vertritt Sie in Angelegenheiten des Unternehmensrechts mit den Schwerpunkten Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, Bilanzrecht und Steuerrecht sowie Steuerstrafrecht.

Außerdem berät er Unternehmen und deren Inhaber / Gesellschafter und Führungspersonal bei der Unternehmensstrukturierung, der Entwicklung und der Unternehmensnachfolge. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen umfasst sein Angebot eine umfängliche Beratung in Bilanzierungs- und Steuerfragen sowie in Haftungsfragen und Steuerstrafsachen.

Versicherungsrecht

Auf dem Gebiet des Versicherungsrechts unterstützt Rechtsanwalt Carsten Schmidt Unternehmen, Freiberufler und Selbständige vor allem in den Bereichen Unfallversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung und D&O-Versicherung, Vermögensschadenhaftpflicht- sowie Berufsunfähigkeitsversicherung oder der privaten Krankenversicherung.

Er hilft Ihnen, Ihre Versicherungsverträge und die damit einhergehenden gesetzlichen Regelungen zu verstehen, Rechte aus dem Versicherungsvertragsverhältnis geltend zu machen sowie Rücktritts- und Widerrufsrechte durchzusetzen und unterstützt Sie bei der Suche nach der wirtschaftlichsten Entscheidung. Im Falle eines Schadenseintritts begleitet er die Schadensregulierung, damit der versicherte Schaden schnell und vollständig reguliert wird.


Unsere Aufgabe und unsere Leidenschaft ist die Beratung von Unternehmerinnen und Unternehmern

Auf dem Gebiet des Unternehmensrechts beraten wir Unternehmerinnen und Unternehmer von der Gründungsidee bis zur Beendigung ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Damit sich diese auf ihre eigentliche Tätigkeit voll konzentrieren können, die Umsetzung ihrer Unternehmensvision und die Umsetzung der unternehmerischen Aufgabe im Markt. Wir unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Übergabe des Unternehmens auf deren Nachfolger und – ist die Aufgabe des Unternehmens erfüllt – bei dessen geordneter Abwicklung.

Dabei haben wir folgende rechtliche Kernbereiche im Blick

Wettbewerbsrecht / Markenrecht / Urheberrecht

Eine gute Unternehmensidee braucht Rechtssicherheit und einen Markt, der nach fairen Wettbewerbsregeln funktioniert. Es obliegt der Wirtschaft selbst, sich gegen unlautere Werbemethoden zu wehren, die Produkt- und Technologieideen zu schützen und Wettbewerbsverletzungen durch Abmahnungen zu unterbinden. Damit sich die Unternehmen zum Wohle ihrer Kunden entwickeln können.

Compliance

Compliance umfasst alle unternehmensinternen Maßnahmen, die zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen sowie ungeschriebener und selbstgegebener Verhaltensrichtlinien erforderlich sind. Das hilft den Unternehmen transparent und kundenorientiert zu arbeiten, Wirtschaftskriminalität sowie Haftungs- und Schadensersatzklagen zu vermeiden.

Handelsrecht

Das Handelsrecht umfasst die Sonderregelungen für Kaufleute, Handelsvertreter und Handelsgesellschaften. Mit seinem hohen Maß an Privatautonomie, seinem geschäftsorientierten Vertrauensschutz und dem fehlenden Verbraucherschutz ist das Handelsrecht gerade Gründern und jungen Unternehmen oft fremd. Hier helfen wir Ihnen gern, sich zurechtzufinden.

Rechtsformwahl / Umwandlungsrecht

Wir beraten zu den Rechtsformen GbR, OHG, GmbH, GmbH & Co. KG und Genossenschaften den mit der jeweiligen Rechtsform verbundenen Vorteilen und Entwicklungschancen sowie den Hemmnissen und Risiken. Damit die Form zur Idee passt und sich ihr Unternehmen optimal entwickeln kann. Im Laufe der Unternehmenstätigkeit ändern sich oft Rahmenbedingungen und Anforderungen, denen das Umwandlungsgesetz Rechnung trägt. Hier ist eine ausgezeichnete und vorausscheuende rechtliche sowie steuerliche Beratung unerlässlich, damit die mit der Wahl der (neuen) Unternehmensform verbundenen Ziele auch erreicht werden.

Geschäftsführeranstellungsverträge und Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern

Geschäftsführeranstellungsverträge und die damit verbundenen Folgen sind für Unternehmerinnen und Unternehmer von zentraler Bedeutung. Sowohl für die Eigengeschäftsführung als auch bei Fremdgeschäftsführung sind hier Fragen der Entscheidungskompetenz, der sozialen Absicherung, der Haftungsabsicherung und der Beteiligung am unternehmerischen Erfolg zu beantworten. Die Antworten haben Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht und erhebliche steuerliche Auswirkungen. Zu den genannten Themenfeldern gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung mit enormen wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen und die Geschäftsführer. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu gehen.

Haftungsrisken für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Geschäftsführer und Betriebsleiter

Fragen der Innenhaftung und der Außenhaftung müssen von Anfang an, bereits bei Gründung des Unternehmens geklärt werden. Die gründliche Risikoanalyse am Beginn der unternehmerischen Tätigkeit hilft, Haftungsrisken zu minimieren und wirtschaftliche Folgen für die Unternehmen, Geschäftsführer und Betriebsleiter zu reduzieren. Die Reduzierung und Absicherung von Risiken für das Unternehmen und die Entscheider im Unternehmen ist eine der wichtigen Unternehmerpflichten, um dem Unternehmen einen erfolgreichen Marktauftritt zu ermöglichen. Dabei bedürfen die vertraglichen Regelungen, die fachlichen Anforderungen, die strukturelle Leistungsfähigkeit und der Versicherungsschutz einer besonderen Betrachtung.

Unternehmensveräußerung, Betriebsübernahme, Unternehmensnachfolge und Liquidation

Grundlegende Veränderungen im Unternehmen bedürfen einer gründlichen und langfristigen Vorbereitung. Ergeben sich kurzfristige Chancen, darf es trotzdem an einer gründlichen Analyse der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation sowie an einer genauen Planung der einzelnen Schritte nicht mangeln. Dabei ist der Rat erfahrener Juristen, Wirtschaftsprüfer/Betriebswirte, Steuerberater und oft technischer Gutachter unerlässlich. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer soliden Analyse der Situation des Unternehmens mit seinen relevanten wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten und seines Ertragspotentials (Due Diligence) angepasst an die jeweilige Unternehmensgröße.

Ebenso beraten wir Sie bei der Veräußerung und den Erwerb von Geschäftsanteilen und deren Bewertung sowie bei den Schritten einer Unternehmensliquidation.