Zur Arbeitsgeschwindigkeit brandenburgischer Behörden und Gerichte:
26.03.2023 Antragstellung
26.01.2024 auf Nachfrage Antwort des Sachgebietsleiters des Landkreises: Es kann kein Sachstand mitgeteilt werden, weil mit der Bearbeitung des Antrags noch nicht begonnen wurde.
11.04.2024 Untätigkeitsklage Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Oder
06.08.2024 VG Frankfurt/Oder teilt mit, es habe keine Zeit, um das Gerichtsverfahren demnächst zu betreiben
07.04.2025 Verzögerungsrüge an das VG Frankfurt/Oder
12.06.2025 Das VG Frankfurt/Oder wird nun richtig aktiv und fragt den Landkreis, wann mit einer Entscheidung über den Antrag zu rechnen ist.
14.07.2025 Der Landkreis teilt mit, dass er mit der Antragsbearbeitung unverzüglich beginnen wird.
Liegedauer des Antrags bei der Behörde: 2 Jahre, 3,5 Monate
Beteiligte, ohne dass über den Antrag bislang entschieden wurde: 1. Antragsteller, 1 Sachbearbeiter/in, 1 Sachgebietsleiter, 1 Rechtsamtsmitarbeiter/in, 1 Verwaltungsrichter, 1 Geschäftsstellenmitarbeiter/in im VG, 1 Rechtsanwalt

