Zur Arbeitsgeschwindigkeit brandenburgischer Behörden und Gerichte:

26.03.2023 Antragstellung
26.01.2024 auf Nachfrage Antwort des Sachgebietsleiters des Landkreises: Es kann kein Sachstand mitgeteilt werden, weil mit der Bearbeitung des Antrags noch nicht begonnen wurde.
11.04.2024 Untätigkeitsklage Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Oder
06.08.2024 VG Frankfurt/Oder teilt mit, es habe keine Zeit, um das Gerichtsverfahren demnächst zu betreiben
07.04.2025 Verzögerungsrüge an das VG Frankfurt/Oder
12.06.2025 Das VG Frankfurt/Oder wird nun richtig aktiv und fragt den Landkreis, wann mit einer Entscheidung über den Antrag zu rechnen ist.
14.07.2025 Der Landkreis teilt mit, dass er mit der Antragsbearbeitung unverzüglich beginnen wird.

Liegedauer des Antrags bei der Behörde: 2 Jahre, 3,5 Monate
Beteiligte, ohne dass über den Antrag bislang entschieden wurde: 1. Antragsteller, 1 Sachbearbeiter/in, 1 Sachgebietsleiter, 1 Rechtsamtsmitarbeiter/in, 1 Verwaltungsrichter, 1 Geschäftsstellenmitarbeiter/in im VG, 1 Rechtsanwalt
Ist möglicherweise ein Bild von Text „Landkreis Barnim Paul-Wiunderlich-Haus- Am Markt 1- 16225 Eberswalde Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Logenstraße 13 15230 Frankfurt (Oder) Der Landrat Rechtsamt Paul-Viunderfich-Haus Markt1 16225 Eberswalde Sachbearbeiterfin per elektronischer Kommunikation Telefax a 03334 214 03334 2142 214 27 echtsant@kvbamnim.de gkvbarnim.d In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Landrat des Landkreises Barnim Az.: VG Z.:VG7K605/24 7K 605/24 14. .Juli2025 2025 Ihr Zeichen: VG7 605/24 wird mitgeteilt, dass mit der Bearbeitung des klägerischen An- trages nunmehr unverzüglich begonnen wird. im Auftrag Aktenzeicher 30.33.32030.2025 Juristische Sachbearbeiterin Hinweis: Dieses Dokument wurde am schlussgezeichnet. 14. Juli 2025 elektronisch“