Erstberatung beim Anwalt nach einer Trennung
Einvernehmliche Trennungen sparen Zeit und Geld. Bei der Erstberatung in unserer Kanzlei zeigen wir Ihnen, wie Sie Trennungsfolgen wie Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht oder Hausratsteilung selbst regeln können – und das auf Augenhöhe.
Wir informieren über den Kindes- und Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Sorge- und Umgangs-recht für die Kinder, Rechte an der Ehewohnung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich.
- Kindesunterhalt
Nach einer Trennung oder Scheidung steht für Unternehmer und Führungskräfte oft nicht nur die familiäre, sondern auch die finanzielle Stabilität im Fokus. Als unterhaltspflichtiger Elternteil müssen Sie Kindesunterhalt für minderjährige Kinder oder volljährige Schulkinder leisten (§ 1601 BGB). Dieser dient dazu, Kosten für Unterkunft, Bildung, Freizeit und mehr zu decken. Die Höhe richtet sich nach der Unterhaltsleitlinie des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Eine vorausschauende Planung hilft, Liquiditätsengpässe zu vermeiden und rechtliche Streitigkeiten zu reduzieren.
- Trennungsunterhalt
Während der Trennung können finanzielle Belastungen entstehen, wenn ein Ehepartner Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB beansprucht. Besonders bei Unternehmern mit unregelmäßigem Einkommen und hoher Eigenverantwortung erfordert dies eine fundierte Analyse der Einkünfte und Verpflichtungen. Unsere Beratung hilft Ihnen, Ansprüche rechtzeitig zu bewerten und Lösungen zu finden, die Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sichern.
- Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung besteht unter bestimmten Umständen die Verpflichtung, dem Ex-Partner finanziell beizustehen (§ 1570 ff. BGB). Unternehmer und Führungskräfte sollten sich frühzeitig über Faktoren wie die Dauer der Ehe, den Lebensstandard und die wirtschaftliche Situation beider Parteien informieren. Ziel ist es, klare und tragfähige Vereinbarungen zu treffen, die sowohl Fairness als auch Ihre wirtschaftliche Stabilität berücksichtigen.
- Sorgerecht und Umgangsrecht
Für unternehmerisch tätige Eltern ist die Vereinbarkeit von beruflichen Verpflichtungen und elterlicher Verantwortung eine besondere Herausforderung. Gemäß § 1626 Abs. 1 BGB bleibt es nach der Trennung grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, die sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge umfasst. Das Umgangsrecht (§ 1684 BGB) muss so geregelt werden, dass es den Interessen des Kindes und den beruflichen Anforderungen gerecht wird. Wir unterstützen Sie dabei, ein Modell zu entwickeln, das Ihre beruflichen Verpflichtungen und die Bedürfnisse Ihres Kindes in Einklang bringt.
- Rechte an der Ehewohnung
Die Klärung der Wohnsituation gemäß § 1568a BGB kann für Unternehmer und Führungskräfte entscheidend sein, da die Wohnungsfrage oft eng mit finanziellen und beruflichen Überlegungen verknüpft ist. Ob es sich um Eigentum oder eine Mietwohnung handelt – wir helfen Ihnen, Lösungen zu finden, die auch die besonderen Bedürfnisse von Kindern und die berufliche Mobilität berücksichtigen.
- Versorgungsausgleich
Die Teilung von Rentenanwartschaften erfolgt im Rahmen des Versorgungsausgleichs (§ 1587 BGB, §§ 1 ff. VersAusglG). Unternehmer, deren Altersvorsorge oft aus betrieblichen oder privaten Vermögenswerten besteht, sollten frühzeitig planen, um Vermögensverluste zu vermeiden. In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder angepasst werden – ein Aspekt, den wir in Ihrer individuellen Situation prüfen.
- Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich (§ 1378 BGB) stellt Unternehmer vor besondere Herausforderungen, da Unternehmenswerte häufig einen wesentlichen Teil des Vermögens ausmachen. Eine präzise Bewertung Ihres Anfangs- und Endvermögens ist essenziell, um überhöhte Ansprüche zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögenswerte zu schützen und faire Lösungen zu entwickeln.
- Hausratsteilung
Die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats gemäß § 1568b BGB mag trivial erscheinen, doch auch hier können Konflikte entstehen, die den Fokus auf das Wesentliche – Ihr Unternehmen und Ihre Familie – beeinträchtigen. Wir unterstützen Sie dabei, eine einvernehmliche und effiziente Regelung zu finden, damit Sie sich auf Ihre beruflichen Aufgaben konzentrieren können.