Rechtsanwalt Sebastian Martinoff

Berufliche Laufbahn

Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin mit Abschluss des ersten Staatsexamens (2017–2022).

Bereits während seines Studiums war Sebastian Martinoff in einer auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin tätig. Dort arbeitete er zunächst im Büro und später als wissenschaftlicher Mitarbeiter (2021–2026).

Sein Referendariat absolvierte er beim Kammergericht Berlin (2024–2026). Dabei durchlief er Stationen bei der Staatsanwaltschaft Berlin sowie in Anwaltskanzleien mit den Schwerpunkten Verkehrsrecht, Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Seit Juni 2026 ist Sebastian Martinoff als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg zugelassen.

Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung und Verteidigung in strafrechtlichen sowie wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsgebiete

Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Strafverteidigung

Beratung von Unternehmen und Entscheidungsträgern


Unsere Aufgabe und unsere Leidenschaft ist die Beratung von Unternehmerinnen und Unternehmern

Unsere Aufgabe und unsere Leidenschaft ist die Beratung und Verteidigung von Privatpersonen, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Entscheidungsträgern in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Strafrechtliche Vorwürfe und Ermittlungsverfahren stellen für die Betroffenen häufig eine erhebliche persönliche, berufliche und wirtschaftliche Belastung dar. Ziel unserer Tätigkeit ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Interessen unserer Mandanten konsequent zu vertreten.

Dabei haben wir folgende rechtliche Kernbereiche im Blick:

Strafrecht

Wir vertreten Mandanten in allen Phasen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens – von der ersten Vorladung bis zum Abschluss des Verfahrens. Eine frühzeitige Verteidigung kann häufig entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben.

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe betreffen häufig Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Die Verfahren sind oftmals komplex und erfordern neben strafrechtlicher Expertise auch ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und unternehmerische Entscheidungsprozesse.

Präventive Beratung und Haftungsvermeidung

Viele strafrechtliche Risiken lassen sich bereits im Vorfeld durch eine rechtliche Bewertung von Geschäftsabläufen und Entscheidungen erkennen. Wir unterstützen Unternehmen und Entscheidungsträger dabei, Haftungsrisiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln.

Compliance

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Haftungsrisiken zu vermeiden. Wir beraten bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Compliance-Strukturen, um strafrechtliche Risiken für Unternehmen und deren Verantwortliche zu reduzieren.

Verteidigung von Geschäftsführern und Entscheidungsträgern

Strafrechtliche Vorwürfe gegen Geschäftsführer, Vorstände und leitende Mitarbeiter können erhebliche Auswirkungen auf die berufliche und wirtschaftliche Zukunft haben. Wir begleiten unsere Mandanten mit einer individuellen und strategischen Verteidigung, die neben den rechtlichen auch die persönlichen und unternehmerischen Folgen berücksichtigt.