Rechtsanwältin Katrin Hellmund

Angestellte Rechtsanwältin i.S.v. § 26 BORA
in der Kanzlei Schmidt in Bernau bei Berlin 2018 – dato

Zulassung zum Brandenburgischen OLG 2002

eigene Kanzlei in Bernau bei Berlin,
Zulassung zur Anwaltschaft Landgericht Frankfurt (Oder) 1996 – 2018

Rechtsreferendarin beim Landgericht Neuruppin
2. juristisches Staatsexamen 1994 – 1996

Studium der Rechtswissenschaft Humboldt-Universität in Berlin,
Rechtsanwalts- und Notargehilfin in Kanzleien in Berlin
1. juristisches Staatsexamen 1989 – 1994

Justizsekretärin Berliner Stadtbezirksgericht
(vorwiegend Gerichtsvollziehertätigkeit) 1983 – 1988

Fachschulstudium der Rechtswissenschaften in Weimar 1980 – 1983

Rechtsgebiete

Familienrecht

Eine Trennung oder Scheidung stellt immer eine emotionale und schwer überschaubare wirtschaftliche Ausnahmesituation für die Betroffenen dar. Vor allem für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler ist damit auch die Frage der Erhaltung des Unternehmens verbunden. Katrin Hellmund berät sie vor der Eheschließung oder während der Ehe zum Abschluss eines Ehevertrags, der die individuellen Bedürfnisse der Parteien und den Fortbestand des Unternehmens berücksichtigt. Auch Fragen des Güterstandes und der Haftung von Ehegatten sind Bestandteil einer umfassenden Beratung.

Während der Zeit der Trennung und Scheidung berät Sie Katrin Hellmund zielorientiert und begleitet Sie unter anderem bei der Erarbeitung und Aushandlung von Ehescheidungsfolgevereinbarungen. Dazu gehören alle sogenannten Folgesachen, wie Unterhalt (Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt), Sorge- und Umgangsrecht, vermögensrechtliche Auseinandersetzung (Zugewinnausgleich) und Versorgungsausgleich. Wo dies zu besseren Ergebnissen führt, orientieren wir auf eine einvernehmliche Streitbeilegung.

Erbrecht

Eine der wichtigsten Fragen für den Fortbestand des Unternehmens sind Regelungen für den Todesfall. Frau Rechtsanwältin Katrin Hellmund berät Sie zu Möglichkeiten testamentarischer Reglungen, zur Erbauseinandersetzung und zum Pflichtteilsrecht.

Arbeitsrecht

Unternehmer müssen flexibel auf die Anforderungen des Marktes und ihrer Kunden reagieren. Dabei sind Fragen der Fachkräftegewinnung, des Erhalts der Stammbelegschaft, aber auch die Möglichkeiten der Reduzierung der Personalkosten sowie der Veränderung der Teamzusammensetzung von erheblicher Bedeutung.

Das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht stellen komplexe Anforderungen an die Unternehmer und Personalverantwortlichen dar, bei deren Beherrschung Sie durch Frau Rechtsanwältin Katrin Hellmund unterstützt werden.