Regelmäßige Verstopfungen der Abwasserleitung im Doppelhaus ist nicht normal

Urteil des Amtsgerichts Prenzlau vom 02.12.2020 – Aktenzeichen: 10 C 259/19

Die Parteien schlossen einen Kaufvertrag über ein mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks. Kurz nach dem Einzug der Käufer verstopfte die Abwasserleitung, sodass deren Inhalt im Keller austrat. Nach Beseitigung der Verstopfung trat die Verstopfung in der Folgezeit jedoch jeden 2. bis 3. Tag wieder auf. Eine Kamerabefahrung ergab, dass die Abwasserleitung bereits seit langem sanierungsbedürftig sei, die Verstopfungen daher bereits vor Verkauf aufgetreten sein müssten und die Leitung erneuert werden müsse. Die Käufer verlangten von den Verkäufern die Instandsetzung der Abwasserleitung, was durch diese jedoch abgelehnt wurde. Daraufhin holten die Kläger einen Kostenvoranschlag zur Instandsetzung der Abwasserleitung ein, um diese mit anderem Verlauf neu verlegen. Der im Kostenvoranschlag veranschlagte Betrag wurde klageweise geltend gemacht.

Das Amtsgericht bestätigte den Anspruch auf Schadensersatz für die Käufer.
Das Haus ist bei Kaufvertragsschluss mangelbehaftet gewesen, weil das Haus keine Beschaffenheit aufweist, die bei Häusern gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Wöchentlich auftretende Verstopfungen der Abwasserleitung ist bei Häusern mit einem Baujahr in den 80’er Jahren nicht üblich. Ein Käufer kann bei einem solchen Haus erwarten, dass die Abwasserbeseitigung problemlos funktioniert. Die Abwasserbeseitigung gehört zu den Grundfunktionen eines Wohnhauses, da diese zwingend anfällt. Die Aufforderung zur Mangelbeseitigung wurde durch die Verkäufer abgelehnt, sodass die Kläger die erforderlichen Kosten der Instandsetzung im Wege des Schadensersatzes verlangen können.