Bezeichnung als Faschist verboten

Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 29.04.2020 – Aktenzeichen: 4 C 546/20 (noch nicht rechtskräftig)

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat in seiner Entscheidung vom 29.04.2020 klargestellt, dass die Bezeichnung als „Faschist“ einen ehrverletzenden Charakter hat und folgt in dieser Rechtsauffassung der bisherigen Rechtsprechung und allgemein anerkannten Kommentierung.

Daher verurteilte das Amtsgericht Königs Wusterhausen den Beklagten, es zu unterlassen, gegenüber Dritten wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, der Kläger sei ein „Faschist“.

Der Anspruch des Klägers beruht auf § 823 Absatz 1 BGB. Diese Rechtsvorschrift umfasst im Schutzbereich das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner personellen und sozialen Identität sowie Entfaltung, die das Ansehen und die Ehre eines jeden einzelnen erfasst und gegen Äußerungen, die sich abträglich auf ein Bild in der Öffentlichkeit auswirken können, das heißt, eine Herabsetzung enthalten, bezieht (BGH, NJW—RrOS, 913 Tz13‚24).

So hat auch das Amtsgericht Meinigen im Beschluss vom 26.09.2019 zum Aktenzeichen 2 E 1194/19 dazu ausgeführt:

„Der Begriff „Faschist“ hat im heutigen politischen Sprachgebrauch die Bedeutung, dass damit der abwertende Vorwurf antidemokratischer, totalitärer, übersteigert nationalistischer und/oder militaristischer Neigungen und Verhaltensformen erhoben wird. Im Hinblick auf die geschichtliche Entwicklung in Deutschland zwischen den beiden Weltkriegen und im 2. Weltkrieg haben diese Bezeichnungen jedenfalls unter deutschen Verhältnissen darüber hinaus den Inhalt, dass der damit bedachte politische Gegner in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt und ihm damit gleichgestellt wird.”

Nach alledem ist offensichtlich, dass die Betitelung eines Menschen mit „Faschist“ diesen in seiner Person diffamiert und in der öffentlichen Meinung herabsetzt, wobei es sich dabei mehr als um ein reines Werturteil handelt, welches von der freien Meinungsfreiheit gedeckt wäre.

Ein Unterlassungsanspruch kann jederzeit durchgesetzt werden.