Beratung zum Datenschutz nach DSGVO

Für Ihre Beratung in Datenschutzfragen – insbesondere zu den neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – können Sie sich durch einen IT-Experten beraten lassen, der bereits einige Jahre Erfahrung als Datenschutzbeauftragter eines IT-Unternehmens hat.

Gern kann er sich Ihre Webauftritte im klassischen Internet oder auf Facebook, Twitter und Co. ansehen und datenschutzrechtliche Hinweise geben. Darüber hinaus kann er Ihnen die hierfür erforderliche Datenschutzerklärung überarbeiten oder auch dabei behilflich sein, die von der DSGVO geforderten Datenschutzvereinbarungen mit denjenigen Firmen abzuschließen, denen Sie personenbezogene Daten weitergeben oder die darauf Zugriff haben.

Haben Sie Interesse an einer Datenschutzberatung?

Bitte senden Sie Ihre Anfrage an post@kanzlei-bernau.de